Werte
Wir setzen uns verantwortungsbewusst und zielorientiert für die Sache unserer Klienten ein.
Dabei legen wir grossen Wert auf pragmatische und nachhaltige Lösungen, unter optimaler Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen unserer Auftraggeber.
Unabhängig von der Grösse eines Auftrages bildet eine individuelle Beratung, eine hohe Qualität und Professionalität die Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Mandant und Anwalt.
Kanzlei
Die Anfänge unserer Kanzlei gehen auf Rechtsanwalt Dr. iur. Peter Gallusser (1927-2010) zurück, der diese 1961 in Arbon gründete.
Im Jahre 1984 trat Rechtsanwalt Dr. oec. HSG Hanspeter Strickler als Mitinhaber in die Anwaltskanzlei ein. Anfang 2002 wurde Rechtsanwalt lic. iur. Michael Alde als Partner aufgenommen und die Kanzlei in Strickler+Partner Rechtsanwälte umbenannt. Mitte 2005 wurde Rechtsanwalt lic. iur. Niels Möller Executive MBA Partner unserer Kanzlei.
Mit ihrem über 60-jährigen Bestehen gehören Strickler+Partner Rechtsanwälte heute zu den ältesten und bewährtesten Anwaltskanzleien im Kanton Thurgau.
Kompetenzen
Beratung / Verträge
Zur Rechtsberatung gehört die zeitnahe Auskunftserteilung bei rechtlichen Erkundigungen, die Abklärung komplexer Rechtsfragen, die Unterstützung bei Kontaktnahmen mit Behörden und die Hilfestellung beim Schriftenverkehr mit Privaten oder der Verwaltung wie auch die Anweisungen zur Streitprävention.
Im Falle einer sich abzeichnenden Rechtsstreitigkeit beurteilen wir sorgfältig die Risiken und Chancen einer Prozessführung und berücksichtigen vor allem die Bedürfnisse der Mandanten und den möglichen Nutzen eines Gerichtsverfahrens.
Wir erarbeiten Verträge und Reglemente jeglicher Art, seien dies alltägliche Verträge wie Arbeits-, Darlehens-, Dienstbarkeits-, Kauf-, Miet-, Werk- oder Sicherungsverträge, familien- sowie erbrechtliche Vereinbarungen bis hin zu komplexen Kontrakten zur Unternehmensnachfolge oder Zusammenarbeit sowie Personal- und Spesenreglemente, Reglemente zum Stockwerkeigentum nebst Nutzungs- und Verwaltungsreglementen. Im Bereiche des Aktienrechtes sind wir unter anderem spezialisiert auf die Erstellung von Gesellschaftsstatuten, Aktionärsbindungsverträgen, Organisationsreglementen und Pflichtenheften. Wir erläutern unseren Mandanten die Vertragsinhalte auf verständliche Weise und bieten ihnen Unterstützung bei der Vertragsumsetzung an.
Zivilrecht
Wir übernehmen die umfassende rechtliche Betreuung und Vertretung von Privatpersonen, Unternehmungen und Organen in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechtes.
Im Gesellschaftsrecht befassen wir uns vor allem mit Gesellschaftsgründungen, Fusionen, Spaltung von Gesellschaften, Firmenumwandlungen und Vermögensübertragungen. Zudem bieten wir Unterstützung bei der Anpassungen in den firmeneigenen Rechtsstrukturen, Corporate-Governance-Fragen, bei Reorganisationen, Nachfolgeplanungen und Durchführung von Generalversammlungen.
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl im Bereich des privaten Arbeitsrechtes als auch bei Fragen des öffentlichen Personalrechtes und erledigen für unsere Mandanten arbeitsrechtliche Streitigkeiten und Prozesse. Ferner umfassen unsere Dienstleistungen die Mitwirkung und Mandatierung auf dem das Arbeitsrecht tangierenden Sozialversicherungsrecht (IV, SUVA, Berufliche Vorsorge/ Pensionskasse, Taggelder).
Unsere Erfahrung auf dem Gebiet des Mietrechtes nutzen Mieter als auch Vermieter: u.a. bei Mietzinserhöhungen, Nebenkostenabrechnungen oder Kündigungen. Wir beraten unsere Mandanten zu sämtlichen Fragestellungen des Miet-, Pacht- und Leasingrechtes, prüfen mietvertragliche Konflikte und suchen nach rechtlich geeigneten Lösungen.
Im Bereiche des Werkvertragsreches wahren wir die Rechte unserer Mandanten bei der Durchsetzung werkvertraglicher Abmachungen. Zudem prüfen und berichtigen wir die von Handwerkern oder Unternehmern geltend gemachten Mehrkosten. Bei einer unkorrekten Werkerstellung und beim Auftreten von Werkmängeln verlangen wir Nachbesserung oder fordern den Minderwert respektive Schadenersatz ein. Für Handwerker und Unternehmer melden wir beim Gericht rechtzeitig die notwendigen Bauhandwerkerpfandrechte an.
Wir begleiten und vertreten unsere Mandanten in familienrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten: Rechtsberatung bei komplizierten oder vielschichtigen familiären Verhältnissen, Erarbeitung von Konkubinats- und Eheverträgen, Durchführung von Eheschutz- und Ehescheidungsverfahren, rechtliche Planung und Verhandlungen in Erbschaftssachen, Ausarbeitung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen sowie Übernahme von Nachlassabwicklungen bzw. -Regelungen.
Haftpflicht / Versicherungsrecht
Eine unserer Kernkompetenzen liegt in der Bearbeitung von Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Wir betreuen Geschädigte und Schadensverursacher, Versicherungsnehmer wie auch Versicherer. Wir sind bei der Beurteilung der oftmals komplexen Haftpflichtfälle (z.B. Verkehrs- und Arbeitsunfälle, Brand- und Wasserereignisse, Pflichtverletzungen bei Beratungen und Behandlungen, Herstellungs- und Ausführungsfehler, Geschäftsherren- und Tierhalterhaftung, Werkeigentümer- und Grundeigentümerhaftung, Staatshaftung) behilflich, bieten eine umfassende Beratung in allen Versicherungsfragen (wie Geltungs-, Leistungs- und Deckungsabklärungen) und fordern die zugehörigen Versicherungsleistungen ein (u.a. Schadensregulierung bei Privat- und Berufshaftpflichtversicherungen, Motorfahrzeug- und Reiseversicherungen, Gebäude- und Hausratversicherungen, Erwerbsausfall- und Taggeldversicherungen), sei dies aussergerichtlich oder auf dem Gerichtswege.
Straf- / Verkehrsrecht
Aus Strafverfahren resultieren oftmals beträchtliche persönliche Konsequenzen (Kontosperren, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Untersuchungshaft) und die Konfrontation mit Untersuchungs- und Strafbehörden (Einvernahmen) kann eine grosse Belastung mit sich bringen. Wir wahren die Rechte von Beschuldigten, Opfern oder Privatklägern und begleiten und instruieren diese bei Vorladungen der Polizei oder der Strafbehörden. Ab der ersten Einvernahme durch die Polizei bis hin zum Verfahren vor dem Strafgericht stehen wir unseren Mandanten bei, führen unsere Mandantschaft fachkundig durch den Prozess und setzen uns bestmöglich für sie ein. Wir stehen aber auch als persönliche Berater zur Seite.
Die häufigen Verletzungen von Verkehrsregeln (u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichtbeherrschen des Fahrzeuges, Fahren in fahrunfähigem Zustand) führen zu Ordnungsbussen, Strafbefehlen oder Gerichtsverfahren. Damit verbunden ist das Administrativmassnahmeverfahren der Strassenverkehrsämter (Verwarnung oder Entzug des Führerausweises). Wir unterstützen unsere Mandanten im gesamten Bereich des Strassenverkehrsrechtes und gewährleisten eine umfassende und kompetente Interessenwahrnehmung.
Verwaltungs- / Baurecht
Im Verwaltungsrecht sind vielfach die Interessen des Bürgers oder von Unternehmungen gegenüber dem Staat (Bund, Kanton, Gemeinden) u.a. auf folgenden Gebieten zu wahren: Raumplanung, Submissionsrecht, Enteignungsrecht, Umwelt- und Energierecht, Sozialversicherungsrecht und Abgabewesen. Wir beraten und vertreten aber auch öffentliche Verwaltungsstellen gegenüber den Privaten.
Wir überprüfen die Rechtmässigkeit des behördlichen oder privaten Handelns und leisten unsere Mandanten bei Differenzen und Auseinandersetzungen Beistand. Mit einem wohlüberlegten Vorgehen bereits zu Beginn eines Konfliktes können oftmals langwierige Verfahren und Prozesse verhindert werden.
Bei Bauvorhaben übernehmen wir für die Bauherrschaft die Rechtsberatung bei Planungsfragen und die Vertretung im Baubewilligungsverfahren; respektive prüfen für die Nachbarn, ob eine Baueinsprache Aussicht auf Erfolg hat. Dank unserer Erfahrung im kommunalen, kantonalen und eidgenössischem Baurecht definieren wir eine zielgerichtete Vorgehensweise und begleiten unsere Mandanten im Einsprache- und Rekursverfahren sowie allenfalls im nachfolgenden Beschwerdeverfahren vor Verwaltungs- und Bundesgericht.
Wir unterstützen die Gemeinden bei der Erstellung von Bau- und Zonenreglementen, der Ortsplanung, bei Gestaltungsplänen sowie bei Umzonungen und sind ihnen bei der Verfolgung von Baurechtsverletzungen und der Abwehr ungerechtfertigter Baueinsprachen behilflich.
Kontakt
Gerne nehmen wir Ihren Anruf von Montag bis Freitag,
jeweils von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr, entgegen.
Michelle Krall
Christa Renzi
Hanspeter Strickler
Dr. oec. HSG, Rechtsanwalt
Tel. +41 71 446 56 66
h.strickler@advokatur-arbon.ch
Michael Alde
lic. iur., Rechtsanwalt
Tel. +41 71 446 25 75
m.alde@advokatur-arbon.ch
Niels Möller
lic. iur., Rechtsanwalt
Executive MBA
Tel. +41 71 446 25 95
n.moeller@advokatur-arbon.ch
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Strickler+Partner Rechtsanwälte · Bahnhofstrasse 26 · CH-9320 Arbon · Email: info@advokatur-arbon.ch ·